Was übernimmt Deine Krankenkasse?
Krankenkasse
Grundsätzlich ist es so, dass die Kosten für eine ganzheitliche Ernährungsberatung
von den Krankenkassen nicht übernommen werden. Anders verhält es sich, wenn man von seinem Arzt eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Ernährungsberatung (Rezept) vorliegen hat.
In diesem Fall bezahlt die Krankenkasse immer einen Festzuschuss pro Stunde.
Diese Festzuschüsse können je nach Krankenkasse variieren. Sie liegen z.B. bei der
AOK bei 50 Euro pro Beratung (max. 6 Beratungen = 300 Euro Zuschuss)
und bei der BKK VerbundPlus bei 260 Euro.
Die Abrechnung erfolgt dann über Deine jeweilige Krankenkasse.
Krankenzusatzversicherung
Solltest Du eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben, die auch die Ernährungsberatung mit beinhaltet, dann kannst Du die Kosten für eine Ernährungsberatung komplett oder zum Teil abrechnen.
Bei weiteren Fragen, sprich mich einfach an!